Ortsverwaltung WettersbachBeratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates Wettersbach

Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 11.03.2014 folgendes beraten und beschlossen:

TOP 1 - Blutspen­­der­eh­rung
TOP 2 - Vorstel­­lung Planung Waldspiel­­platz "Am Funkturm"
TOP 3 - Ganzta­­ge­s­­grun­d­­schule Wetter­s­­bach, Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion
TOP 4 - Beschulung von Behin­­der­ten - inklusive Beschulung, Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion
TOP 5 - Neues städti­sches Konzept zum Gehweg­par­ken, Antrag der CDU-FW-Ortschafts­rats­fra­tion
TOP 6 - Bauliche Verän­de­run­gen in der Ortsdurch­­fahrt Palmbach (Talstra­ße), Antrag der CDU-FW-Ortschafts­rats­frak­tion
TOP 7 - Verschmut­­zung der Feldwege allgemein - insbe­­son­­dere auf der Gemarkung Palmbach, Anfrage der CDU-FW-Ortschafts­rats­frak­tion
TOP 8 - Straßen­bau­maß­nah­men Südtan­gente 2014, hier: Auswir­­kun­­gen auf unseren ÖPNV und unseren Indivi­­dual­­ver­­kehr, Anfrage der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion


TOP 1 - Blutspen­­der­eh­rung

Zu Beginn der Sitzung hat Ortsvor­­s­te­her Rainer Frank die ehrenvolle Aufgabe, Bürge­rin­nen und Bürger der beiden Stadtteile Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach für 10, 25, 50 und 75-maliges Blut spenden zu ehren. Es gibt vielfäl­ti­ge und unter­­schie­d­­li­che Möglich­kei­ten, seinen Mitbür­ge­rin­nen und Mitbürgern zu helfen. Das Blutspen­­den, ist eine davon - und dazu noch eine ganz besonders wichtige, hieß es in seiner kleinen Laudatio. Das Engagement, das eigene Blut und dies gleich mehrfach zu spenden, besteht in besonderer Weise darin, selbstlos Hilfe für Unbekannte zu leisten. Es sei den Spende­rin­­nen und Spendern ein ganz besonderes Anliegen, Verant­wor­tungs­­­be­wusst­­sein für ihre Mitbür­ge­rin­nen und Mitbürger zu übernehmen und damit im wahrsten Sinne des Wortes Bürgersinn zu beweisen.
Blut spenden sei für alle Spende­rin­­nen und Spender eine Herzens- und Ehrensache, und ihr Handeln sei damit vorbild­haft. Dafür sprach er allen Blutspen­­de­rin­­nen und Blutspen­­dern, auch denen, die in der Sitzung nicht anwesend sein konnten, ein Herzliches Dankeschön für ihr Pflicht­ge­fühl und ihr Verant­wor­tungs­­­be­wusst­­sein aus, sich selbstlos für die Gesundheit und das Leben anderer einzu­­set­­zen. Ebenfalls galt sein Dank dem DRK Ortsver­ein für die Durch­füh­rung der Blutspen­­de­ak­tio­­nen in den beiden Stadt­­tei­len Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach. In diesem Jahr erhielten die Blutspen­­den­eh­ren­na­­del in Gold für 10-maliges Spenden, Frau Melanie Kopon und Herr Matthias Bessler. Für 25-maliges Spenden wurden ausge­­zeich­­net, Frau Heidemarie Henkenhaf, Frau Karin Ginzky und Herr Herbert Schau­­fel­­ber­­ger. Für 50-maliges Blutspen­­den erhielt Frau Beate Kauffeld-Meder die Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeer­­kranz und für 75-maliges Spenden erhielt eine besondere Auszeich­­nung Herr Rainer Groß.

TOP 2 - Vorstel­­lung Planung Waldspiel­­platz "Am Funkturm"

Dem Gremium wurde vom Planungs­büro Stadt und Natur (Freu­­den­­stadt) die Planungen für die Sanierung des Waldspiel­­plat­­zes unterhalb des Funktur­mes vorge­­stellt. Die dortigen Spiel­ge­räte befinden sich alter­s­­be­­dingt in einem schlechten Zustand und sind deshalb dringend auszut­au­­schen.
Vom Planungs­büro wurde nun in Zusam­­men­ar­­beit mit dem Liegen­­schaft­­samt, Abteilung Forst und der Ortsver­­wal­tung Wetter­s­­bach ein neues Konzept für diesen Spielplatz entwickelt. Die Planungs­­vor­­­ga­­ben beinhalten, alle Spiel­ge­räte nur aus Natur­pro­­duk­ten zu entwickeln. Dabei sollen neben den drei Kernbe­rei­chen "Kletter-, Schaukel- und Sandspiel­­be­reich" flankie­rende indivi­­du­el­le Spiel­­be­rei­che entstehen. Mit der Umsetzung soll im April/Mai diesen Jahres begonnen werden.
In der anschlie­ßen­den Diskussion wurde aus der Mitte des Gremiums angeregt, auch behin­­der­ten­­ge­rech­te Spiel­ge­räte mit in die Planung aufzu­­neh­­men. Ebenfalls soll weiter­­ge­hend überprüft werden, ob es nicht möglich ist, einen Rutsch­­be­reich im überplan­ten Spiel­­platz­­be­reich unter zu bringen. Mit der Zusage, dies zu überprüfen stimmte das Gremium dem Planent­wurf einstimmig zu.

TOP 3 - Ganzta­­ge­s­­grun­d­­schule Wetter­s­­bach, Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion
 
Mit dem Antrag wird die Ortsver­­wal­tung beauftragt, in Zusam­­men­ar­­beit mit der Heinz-Barth-Schule, den Schul­fach­­be­hör­den sowie der Eltern­­schaft die Bedarfe und Möglich­kei­ten der Einrich­tung einer offenen Ganzta­­ge­s­­grun­d­­schule zu sondieren. Die gewon­ne­nen Erkennt­­nisse könnten dann in einen Grund­­satz­­be­­schluss einer solchen Schulart münden. Begründet wird der Antrag mit der Einigung des Kultus­­mi­­nis­te­ri­ums mit den kommunalen Spitzen­­ver­bän­den, wonach die Ganzta­­ge­s­­schu­le in offener wie gebundener Form in das Schul­­ge­­setz als Regel­­schule aufge­nom­­men und nicht mehr als Schul­­ver­­­such geführt wird. Ausführ­lich ging die Direktorin des Staat­­li­chen Schulamtes Karlsruhe, Frau Elisabeth Groß, auf die Rahmen­­be­­din­­gun­­gen für die Ganzta­­ge­s­­grun­d­­schule ein. Ein derartiger Antrag müsse auf jeden Fall gut vorbe­rei­tet sein. Dieser müsse vom Schul­trä­ger auf Basis des pädago­gi­­schen Konzeptes der Schule gestellt werden. Dafür sei eine Zustimmung der Schul­­kon­­fe­renz notwendig. Grund­sätz­lich gibt es zwei Formen der Ganztags­­schule, eine verbin­d­­li­che und eine Wahlform. Bei der verbin­d­­li­chen Form nehmen alle Schüler der Schule am Ganztags­­be­trieb teil, bei der Wahlform können Eltern und Schüler entschei­­den, ob sie am Ganztags­­be­trieb teilnehmen oder nicht. Das Ganztags­an­­ge­­bot könne je nach Wahl an drei oder an vier Tagen jeweils sieben oder acht Zeitstun­­den umfassen. Die Angebote der Ganztags­­schule seien grund­sätz­lich unent­­gel­t­­lich. Für das Mittages­­sen sowie zusätz­li­che Angebote, die über das Ganztags­an­­ge­­bot hinaus gehen, könne ein Entgelt verlangt werden.
Entschei­­dend für die Wirksam­keit ganztä­gi­gen Lernens sei die Rhyth­­mi­­sie­rung des Schultags. Mit Rhyth­­mi­­sie­rung sei die gleich­mä­ßige Verteilung und Verzahnung von Unter­richts­­pha­­sen und verbin­d­­li­chen Ganztags­an­­ge­­bo­ten, etwa Bewegungs- und Aktiv­­pau­­sen, Förderzeit für alle Schüle­rin­nen und Schüler sowie weitere Module gemeint. Die Schulen haben dabei viel Spielraum für die Ausge­­stal­tung ihres organi­sa­to­ri­­schen und pädago­gi­­schen Konzeptes. Die indivi­­du­elle Förderung jedes einzelnen Kindes soll dabei im Mittel­­punkt stehen. Die Schulen können den pädago­gi­­schen Gestal­tungs­­raum nutzen, um bei ihrem Konzept die jeweilige Situation vor Ort, die Belange ihrer Schüler und ihr Schul­pro­­fil zu berück­sich­ti­­gen. Die Betreu­ungs­­an­­ge­­bote in den Ganztags­­schu­len bis 16:00 Uhr pro Woche sei jedoch für viele berufs­tä­tige Eltern nicht ausrei­chend, ergänzte der Leiter des Schul- und Sportamtes der Stadt Karlsruhe, Joachim Frisch. Seiner Meinung nach ist es deshalb unabding­­bar, einen konkreten Bedarf genau zu ermitteln.
Nach Meinung des Schul­lei­ters der Heinz-Barth-Schule, Herrn Harald Scholz, sollte auf jeden Fall eine Konkur­renz­­si­tua­tion in den Grund­­schu­len der Höhen­stadt­­­teile vermieden werden. Nach seiner Aussage hat sich auch die Schul­lei­tung der Heinz-Barth-Schule bereits mit dem Thema Ganzta­­ge­s­­be­trieb beschäf­tigt. Allerdings würde das jetzige System bei den Eltern sehr gut ankommen. Danach deckt die Ergänzende Betreuung verläss­lich die Zeiträume von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ab. Das Angebot kann von den Familien sehr flexibel, entspre­chend den indivi­­du­el­len Bedürf­nis­sen genutzt werden. Ebenso ist in der Heinz-Barth-Schule eine flexible Nachmit­­tags­­be­treu­ung einge­rich­tet und stellt ein Betreu­ungs­­an­­ge­­bot dar, das eine flexibel nutzbare Ergänzung zu der Ergän­zen­den Betreuung während des Nachmit­­ta­ges ist. Eine Nachmit­­tags­­be­treu­ung kann bis 18:00 Uhr gewählt werden. Im Angebot ist ein Mittages­­sen sowie Hausauf­­ga­­ben­­be­treu­ung, auch eine Ferien­­be­treu­ung wird angeboten.
In der anschlie­ßen­den Diskussion ist man sich frakti­ons­über­grei­­fend einig, dass hierzu noch wichtige Erkennt­­nisse gesammelt werden müssen. Ohne Zeitdruck sollen alle am Schulleben betei­­lig­ten in diesen Prozess einge­­bun­­den werden. Ebenso wichtig ist eine ganz konkrete Bedarfs­ana­­lyse. Ebenso wichtig sei es, mit den anderen Grund­­schu­len der Höhen­stadt­­­teile ein Konzept zur Erhaltung attrak­ti­­ver Schul­­stan­d­orte zu erhalten. Den Fachbe­hör­den wurde abschlie­ßend der Auftrag erteilt, ein Gesam­t­­kon­­zept in diesem Sinne zu erarbeiten.

TOP 4 - Beschulung von Behin­­der­ten - inklusive Beschulung, Antrag der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion

Der Antrag bezieht sich auf die Verab­­schie­­dung der UN-Behin­­der­ten­rechts­­kon­­ven­tion im Jahre 2009. Ziel ist es danach, eine gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugend­­­li­chen mit und ohne Behin­­de­rung zu gewähr­leis­ten. Eine mögliche inklusive Beschu­lung behin­­der­ter Schüle­rin­nen und Schüler soll die Ortsver­­wal­tung Wetter­s­­bach in Zusam­­men­ar­­beit mit der Heinz-Barth-Schule und den Fachämtern prüfen.
Sowohl die Stadt Karlsruhe als auch das Staat­li­che Schulamt unter­stüt­zen das "Gemein­­same Lernen" von Kindern und Jugend­­­li­chen mit und ohne Behin­­de­rung, wenn dies von den Eltern gewünscht wird, erläutern die Vertreter der Fachbe­hör­den. Auch wenn in Karlsruhe ein diffe­ren­­zier­tes System von Sonder­­schu­len für Kinder mit unter­­schie­d­­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen und Behin­­de­run­­gen besteht, haben sich seit vielen Jahren verschie­­dene Formen indika­ti­­ver und inklu­si­ver Beschulung entwickelt und werden stetig ausgebaut. Auch vom Schul­lei­ter der Heinz-Barth-Schule wird bestätigt, dass es in der Vergan­­gen­heit an unserer Schule positive Beispiele für eine Inklusive Beschulung gibt. Auch im Augenblick ist man dabei, im kommenden Schuljahr ein Kind im inklusiven Beschu­­lungs­­­be­trieb aufzu­­neh­­men. Seitens der Verwaltung wurde zugesi­chert den bisher einge­schla­­ge­­nen Weg weiter zu verfolgen und im jeweiligen Fall bedar­f­s­o­ri­en­tiert zu handeln.

TOP 5 - Neues städti­sches Konzept zum Gehweg­par­ken, Antrag der CDU-FW-Ortschafts­rats­fra­tion

Nach dem neuen städti­schen Konzept zum Gehweg­par­ken sind auch Verän­de­run­gen vorgesehen, die Auswir­­kun­­gen auf die Stadtteile Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach haben können. Deshalb wurde beantragt, das geplante Konzept dem Gremium in seiner Gänze vorzu­s­tel­len. In der Sitzung wurde das Gremium nun ausführ­lich über die geplanten Änderungen von einem Vertreter des Stadt­­­pla­­nungs­­am­tes informiert.
Nach der Straßen­ver­­kehrs­ord­­nung wird zum Parken die Nutzung des rechten Fahrbahn­ran­­des vorge­­schrie­­ben. Damit ist das Parken auf Gehwegen verboten. In der Stadt Karlsruhe wird diese Verfah­rens­­weise jedoch soweit geduldet, als der Verkehrs­­raum für Fußgänger dadurch nicht unzumutbar stark einge­schränkt wird. In Karlsruhe wurde die Grenze hierfür in der Vergan­­gen­heit mit 1,20 Meter definiert, was dem erfor­­der­­li­chen Verkehrs­­raum für einen Rollstuhl­fah­ren­­den entspricht.
Aufgrund zu vieler im Straßen­raum abgestell­ter Fahrzeuge kommt es jedoch zunehmend zu Problemen für den fließen­den Verkehr, insbe­­son­­dere für den Busverkehr, aber auch für Rettungs­­fahr­­zeuge. Deswegen und im Anbetracht der zunehmend kritisch öffentlich politi­­schen Diskussion über das Gehweg­par­ken, strebt die Stadt­­­ver­­wal­tung einen klaren, auf der Straßen­ver­­kehrs­ord­­nung basie­ren­­den Umgang mit dem ruhendem öffent­­li­chem Straßen­raum an, so Dr. Jan Riehl weiter. Dieser soll einerseits die Interessen des fließenden KFZ- und Radver­­kehrs, der Fußgänger aber auch so weit wie möglich dem Bedürfnis der Bewohner nach Parkstän­den im öffent­­li­chen Straßen­raum entgegen kommen.
Die Abkehr vom gedul­­den­­den Gehweg­par­ken ist auch im Verkehrs­­ent­wick­­lungs­­­plan enthalten und aus Sicht der Stadt­­­ver­­wal­tung erfor­­der­­lich. Viele Bürger beschwe­ren sich über die proble­­ma­ti­­sche Situation auf den Gehwegen. Ebenso ist natürlich davon auszugehen, dass nach einer gegebe­­nen­falls eintre­ten­­den Verrin­­ge­rung des Parkraum­­ge­­bo­tes im öffent­­li­chen Straßen­raum viele Beschwer­­den über die neue Parkplatz­not zu erwarten ist. Dies trifft besonders auf diejenigen Straßen zu, in denen eine Seite der Parkierung ersatzlos entfallen würde. An unter­­schie­d­­li­chen Beispielen zeigt der Verkehrs­­ex­­perte die verschie­­de­­nen Proble­­ma­ti­ken auf. Danach unter­­schei­­den sich folgende Gehweg­­ty­­­pen:
Flächen, die kleiner als 0,8 Meter Breite aufweisen gelten bereits heute als nicht begehbar. Sie werden aufge­ge­ben und eine Lösung als Misch­flä­che soll angestrebt werden. Gehweg­flä­chen mit einer Breite von 0,8 Meter bis 1,6 Meter liegen unter dem ausnahms­­weise vertret­­ba­ren Mindestmaß. Betroffene Straßen sollen bei nächster Gelegen­heit umgebaut werden, je nach Situation zu einem ausrei­chend breiten Gehweg oder als Misch­flä­che. Bei einer Gehweg­­breite von mehr als 1,6 Meter kommen unter­­schie­d­­li­che Vorge­hens­wei­­sen zum Einsatz. Die anschlie­ßende ortschafts­rät­li­che Diskussion bezog sich auf ganz konkrete Maßnahmen in den beiden Stadt­­tei­len Grünwet­ter­s­­bach und Palmbach. Hier seien bis jetzt noch keine konkreten Maßnahmen geplant, so der Vertreter des Stadt­­­pla­­nungs­­am­tes. Es zeichnen sich in besonders engen Straßen­räu­men, wie man sie sowohl in Grünwet­ter­s­­bach als auch in Palmbach vorfindet, noch keine einheit­­li­chen Lösungs­wege ab. Für einen zeitli­chen Umset­­zungs­­­plan möchte er sich ebenfalls nicht festlegen. Die geplanten Varianten will man zunächst in drei Stadt­­tei­len - keine Höhen­stadt­­­teile - testen. Geplante Verän­de­run­gen in Wetter­s­­bach sollen eng mit der Ortsver­­wal­tung und dem Ortschafts­rat abgestimmt werden. Ebenfalls ist eine entspre­chen­de Öffent­­lich­keits­ar­­beit vorgesehen. Vor diesem Hinter­­grund wurde der Antrag als erledigt betrachtet.

TOP 6 - Bauliche Verän­de­run­gen in der Ortsdurch­­fahrt Palmbach (Talstra­ße), Antrag der CDU-FW-Ortschafts­rats­frak­tion

Nach der Verab­­schie­­dung des Rahmen­­pla­­nes für die Höhen­stadt­­­teile sieht der Antrag vor, einige bauliche Maßnahmen an der Ortsdurch­­fahrt Palmbach wie den Barrie­ren­aus­­bau der Bushal­te­­stelle "Palm­­ba­cher Kirche", die Verkehrs­­­si­tua­tion an der Einmündung der Grünwet­ter­s­­ba­cher Straße oder die Neuge­­stal­tung der Ortsmitte mit eventu­el­len Verkehrs­­­be­ru­hi­­gen­­den Maßnahmen zu prüfen und zu planen sowie hierzu entspre­chende Kosten­­be­rech­­nun­­gen zu erstellen. Durch die anstehende Vollsa­­nie­rung der Talstraße sollen alle Möglich­kei­ten genutzt werden, um durch die Zusam­­men­fas­­sung mit weiteren Baumaß­nah­men Kosten zu sparen und gleich­­zei­tig die Palmbacher Ortsdurch­­fahrt aufzu­wer­ten, heißt es in der Begründung des Antrages.
Alle im Ortschafts­rat vertre­te­­nen Fraktio­nen befür­wor­ten, die Planungs­maß­nahme nach Verab­­schie­­dung des Rahmen­­pla­­nes für die Höhen­stadt­­­teile zunächst einmal zurück zu stellen. Inwieweit alle im Antrag formu­­lier­ten Maßnahmen umgesetzt werden können, wird seitens der Fachämter nun geprüft. Dies wurde von der Ortsver­­wal­tung zugesi­chert. Beabsich­tigt ist, einen neuen Planungs­­ent­wurf noch vor der Sommer­­pau­se vorzu­s­tel­len. Danach kann über das weitere Vorgehen entschie­­den werden.

TOP 7 - Verschmut­­zung der Feldwege allgemein - insbe­­son­­dere auf der Gemarkung Palmbach, Anfrage der CDU-FW-Ortschafts­rats­frak­tion

Wer ist generell für die Besei­ti­­gung (u. a. verlo­re­ner Mistla­­dun­­gen) und Reinigung der Feldwege zustän­dig?
Grund­sätz­lich gilt die Reini­­gungs­­pflicht für Straßen und Gehwege auch für Wirtschafts­­wege, nach der Verschmut­­zung vom Verur­sa­cher zeitnah beseitigt werden sollten. Allerdings sind die Anfor­­de­run­­gen zur Reinigung auf diesen Wegen nicht so streng wie bei klassi­­fi­­zier­ten Straßen. Beein­träch­ti­gun­gen aufgrund der Bewir­t­­schaf­tung landwir­t­­schaft­­li­cher Flächen können nicht vollstän­dig ausge­schlos­­sen werden.
Ist es der Ortsver­­wal­tung möglich, mit den verant­wor­t­­li­chen Landwirten schrift­­lich Kontakt aufzu­­neh­­men und diese nachdrück­lich auf die Proble­­ma­tik hinzu­wei­­sen?
Auch beim Liegen­­schaft­­samt gingen Beschwer­­den wegen verschmutz­ten Wirtschafts­we­­gen ein. Wir haben die Landwirte städti­scher Pacht­flä­chen im betrof­­fe­­nen Gebiet auf die Proble­­ma­tik hinge­wie­­sen und gebeten, verur­sachte Verschmut­­zun­­gen
zeitnah zu entfernen. Auch die Ortsver­­wal­tung Wetter­s­­bach weist die Landwirte immer wieder auf die Proble­­ma­tik hin.
Wäre es möglich, regel­mä­ßige und genaue Wegekon­trol­len vorzu­­neh­­men, auch in Zusam­­men­ar­­beit mit dem Liegen­­schaft­­samt und der dort zustän­di­gen Feldhut?

Die Feldwege werden bei den Rundgängen von den Feldhü­tern kontrol­­liert. Eine ständig gezielte Kontrolle kann jedoch nicht geleistet werden. Auch unser örtlicher Bauhof versucht im Rahmen seiner Strecken­­kon­trol­le Verschmut­­zun­­gen festzu­hal­ten und soweit ermit­tel­­bar, die betrof­­fe­­nen Landwirte direkt anzuschrei­­ben

TOP 8 - Straßen­bau­maß­nah­men Südtan­gente 2014, hier: Auswir­­kun­­gen auf unseren ÖPNV und unseren Indivi­­dual­­ver­­kehr, Anfrage der SPD-Ortschafts­rats­frak­tion

Können die verant­wor­t­­li­chen Behörden auf Grund von Erfah­rungs­­wer­ten den zusätz­li­chen Zeitauf­wand sowohl für die ÖPNV - Linien als auch für den Indivi­­dual­­ver­­kehr aus den Bergdör­fern Richtung Stadtmitte berech­nen?
Auf der Südtan­gente finden zahlreiche Baumaß­nah­men in verschie­­de­­nen Abschnit­ten statt. Im östlichen Bereich der Südtan­gente sind die Verkehrs­­­be­triebe Karlsruhe mit der Linie 47 betroffen. Diese Großbau­maß­nah­men finden jedoch in den Sommer­­fe­rien und einige Wochen danach statt. Ab den Sommer­­fe­rien ist jedoch die Baumaß­nah­me auf der BAB beendet, so dass sich aus unserer Erfahrung dort auch schon Verkehrs­­ströme hin entwickeln werden. Eine theore­ti­­sche Berechnung können wir jedoch als Verkehrs­­­be­triebe nicht durch­füh­ren. Den zusätz­li­che Zeitauf­wand kalku­­lie­ren wir im Minuten­­be­reich, ähnlich wie bei den heutigen unter­­schie­d­­li­chen Belas­tun­­gen auf der Südtan­gente.
Sind die Fahrpläne der Buslinien aus den Bergdör­fern während der besonderen Belas­tungs­­­zei­ten verläss­lich?
Zur Zeit befinden sich die Verkehrs­­­be­triebe Karlsruhe noch in der Abstim­­mungs­­­phase zu den verschie­­de­­nen Baumaß­nah­men. Hierbei steht auch der ÖPNV immer im Focus bei diesen Bespre­chun­­gen. Die Erfahrung aus den letzt­jäh­ri­gen Baumaß­nah­men zeigt jedoch, dass die Linie 47, die vermutlich hier die am stärksten betroffene Linie ist, nur im Minuten­­be­reich betroffen sein wird. Jedoch werden wir nicht nur zu Beginn jeder Bauphase die jeweils betrof­­fe­­nen Linien durch unseren Aufsichts­­dienst verstärkt überwachen lassen, sondern auch bei Bedarf (z.B. Verspä­tung) mit zusätz­li­chen Fahrzeugen eine hohe Pünkt­lich­keit herstellen.

Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.

Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de