Ortsverwaltung WettersbachBeratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates Wettersbach

Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 13.11.2012 folgendes beraten und beschlossen:

TOP 1: Teil-Flächen­nut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie des Nachbar­­schafts­­ver­­­bands Karlsruhe: Ergebnis des Planungs­­­kon­­zep­tes

TOP 2: Aufhebung des Teilstan­d­or­tes der Werkre­al­­schu­le der Oberwald­­schule Aue an der Heinz-Barth-Schule Wetter­s­­bach

TOP 3: Neufassung der Satzung für das Friedhofs- und Bestat­tungs­­we­­sen (Frie­d­hofs­­sat­­zung)

TOP 4: Nutzungs­­­kon­­zept Palmbacher Rathaus / Schulhaus (Waldenserschule); Artikel BNN v. 25.10.2012 An­frage der SPD Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

TOP 1: Teil-Flächen­nut­­zungs­­­plan Winde­ner­­gie des Nachbar­­schafts­­ver­­­bands Karlsruhe: Ergebnis des Planungs­­­kon­­zep­tes

Die Verbands­­ver­­­sam­m­­lung des Nachbar­­schafts­­ver­­­ban­­des Karlsruhe (NVK) hat am 11.01.2012 die Aufstel­­lung des Teil-Flächen­nut­­zungs­­­plans Winde­ner­­gie beschlos­­sen. In diesem FNP-Verfahren werden die verschie­­de­­nen Belange für Stand­or­t­­fest­le­­gung und -auschlüsse einbezogen und gemäß den gesetz­­li­chen Bestim­­mun­­gen abzuwägen. Der Ortschafts­rat Wetter­s­­bach hat sich in seiner nicht­öf­fent­­li­chen Sitzung am 17.07.2012 und in seiner öffent­­li­chen Sitzung am 11.09.2012 ausführ­lich mit diesem Thema beschäf­tigt. Am 14.09.2012 fand hierzu eine Bürge­ran­hö­rung in Wetter­s­­bach statt. Als Grundlage wird ein Planungs­­­kon­­zept für die gesamte Fläche des NVK durch das Planungs­büro Hage+Hop­­pens­tedt Partner erarbeitet, das nun im Entwurf vorliegt.

Es beinhaltet die schrit­t­­weise ermit­tel­ten Bewer­tun­­gen der gesamten für die Winde­ner­­gie potenziell geeigneten Flächen­ku­­lisse; zentrales Ergebnis sind Empfeh­­lun­­gen zur Auswei­sung geeigneter Konzen­tra­ti­­ons­­zo­­nen für die Winde­ner­­gie im FNP. In der Verbands­­ver­­­sam­m­­lung des NVK am 03.12.2012 soll dieses Konzep­t­er­­ge­b­­nis beraten werden, damit auf Grundlage dieser Konzeption ein Entwurf des Teil-FNP "Winde­ner­­gie" erarbeitet werden kann und noch erfor­­der­­li­che Unter­­su­chun­­gen angegangen werden können. Mit diesem Beschluss sollen auch die Voraus­­set­­zun­­gen für die Rückstel­lung möglicher Geneh­­mi­­gungs­­an­träge für WEA um 12 Monate geschaf­fen werden, recht­­zei­tig vor der Aufhebung der regio­nal­­pla­­ne­ri­­schen Ausschluss­­ge­­biete Ende 2012. Ein Vertreter der Stabs­­stelle des Nachbar­­schafts­­ver­­­ban­­des fasste die Ergebnisse der bisherigen Unter­­su­chun­­gen zusammen. Danach umfasst das Konzep­t­er­­ge­b­­nis auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe keine Flächen­emp­­feh­­lun­­gen erster Priorität, jedoch unmit­tel­­bar angrenzend an die Gemar­­kungs­­­gren­ze westlich von Grünwet­ter­s­­bach auf Gemarkung Ettlingen, das als Suchraum C6 bezeichnet ist.
Konkret geht es um die beiden Gebiete "Kohl­­plat­te" - Suchgebiet C5, das ausschließ­lich auf Karls­ru­her (Wetter­s­­ba­cher) Gemarkung liegt und das Unter­­su­chungs­­­ge­­biet "Edelberg" - Suchgebiet C6. Ein kleines Teilgebiet hiervon liegt auf Karls­ru­her (Wetter­s­­ba­cher) Gemarkung, das von den Planern mit Priorität 2 eingestuft wurde. Die größere Restfläche auf Ettlinger Gemarkung erhielt im Ergebnis Priorität 1 und soll damit tiefer- und weiter­­ge­hend als Konzen­tra­ti­­ons­flä­che für Windkraft­an­la­­gen unter­sucht werden. Grund­sätz­lich löste das vorge­­stell­te Konzep­t­er­­ge­b­­nis im Gremium keine Begeis­te­rung aus, die weitere Vorge­hens­­weise wurde jedoch kontro­vers diskutiert. Kritisiert wurde insbe­­son­­dere, dass Kriterien wie Beein­träch­ti­gung durch Verlärmung, Schat­ten­wurf und visuelle Störung auf das Landschafts­­bild immer noch nicht hinrei­chend genug untersucht wurden. Der Suchraum C6 könne keines­falls an Gemar­­kungs­­­gren­­zen festge­­macht bzw. diffe­ren­­ziert betrachtet werden. Ganz im Gegenteil muss dieses landschaftsprä­gende Gebiet ausschließ­lich als eine Einheit betrachtet und deshalb einer ganzheit­­li­chen Betrach­tungs­­­weise unterzogen werden, hieß es in einem weiteren Wortbei­­trag. Deshalb müsste auch dringend der Stadtteil Wolfarts­weier in die Anhörung einbe­zo­gen werden. Weiter­­ge­hend wird bis heute eine Aussage des Denkmal­­schut­­zes zum "Wetter­s­­ba­cher Funkturm" vermisst und wie diese technische Anlage als "Land­­mar­ke" von Karlsruhe eingestuft wird.
In diesem Kontext stellte die im Ortschafts­rat vertre­te­ne CDU-Fraktion den Antrag, die Suchräume C5 und C6 komplett aus der weiteren Planung heraus­­zu­­neh­­men. Dieser Antrag fand mit den Stimmen der SPD- und FDP-Fraktion im Gremium keine Mehrheit. Zur endgül­ti­gen Entschei­­dungs­­­fin­­dung müssten noch weitere und tiefer gehende Erkennt­­nisse zu den heute aufge­wor­­fe­­nen Fragen vorgelegt werden, hieß es in der Begründung für die Ablehnung. Im Ergebnis wurde somit die vorgelegte Konzep­t­­pla­­nung zur Kenntnis genommen mit dem Antrag bei der weiteren Steuerung von poten­ti­el­len Standorten für Windkraft­an­la­­gen auf Wetter­s­­ba­cher Gemarkung die Themen­­be­rei­che Schat­ten­wurf, Verlärmung, Arten­­schutz und insbe­­son­­dere Visua­­li­­sie­rung vertiefend zu unter­­su­chen.
TOP 2: Aufhebung des Teilstan­d­or­tes der Werkre­al­­schu­le der Oberwald­­schule Aue an der Heinz-Barth-Schule Wetter­s­­bach

Der Ortschafts­rat hat im November 2009 beschlos­­sen, in Koope­ra­tion mit der Werkre­al­­schule an der Oberwald­­schule Aue einen Teilstan­d­ort für die Klassen­­stu­­fen 5-7 an der Heinz-Barth-Schule Wetter­s­­bach einzu­rich­ten.
An der Oberwald- Grund- und Werkre­al­­schule Aue haben am 15.09.2010 die Klassen der Klassen­­stu­­fen 5-8 den Unterricht im Bildungs­­­gang Werkre­al­­schu­le aufge­nom­­men. Am Teilstan­d­ort Heinz-Barth-Schule Wetter­s­­bach haben seit dem Schuljahr 2010/11 bis heute keine Klassen der Klassen­­stu­­fen 5-7 den Unter­richt aufge­nom­­men. Die Entwick­­lun­­gen im Werkre­al­­schul­­be­reich sowie die Schüler­über­gangs­­zah­len in den Stadt­­tei­len Durlach, Wetter­s­­bach, Hohen­wet­ter­s­­bach, Stupferich, Bergwald und Wolfarts­weier als Einzugs­­ge­­biet lassen erwarten, dass dauerhaft keine Beschulung von Schüle­rin­nen und Schülern im Werkre­al­­schul­­be­reich an der Heinz-Barth-Schule erfolgen wird. Vor diesem Hinter­­grund ist gemäß Schul­­ge­­setz Baden-Württem­berg jetzt formal die Aufhebung des Teilstan­d­or­tes der Oberwald-GWRS Aue an der Heinz-Barth-Schule Wetter­s­­bach zu beschlie­ßen. Ohne Diskussion stimmte der Ortschafts­rat dieser Aufhebung einstimmig zu.

TOP 3: Neufassung der Satzung für das Friedhofs- und Bestat­tungs­­we­­sen (Frie­d­hofs­­sat­­zung)

Mit der Neufassung der Fried­hofs­­sat­­zung, die vom Leiter des städti­schen Friedhofs- und Bestat­tungs­­am­tes Matthäus Vogel dem Gremium vorge­­stellt wurde, sind im Wesent­­li­chen zwei Änderungen verbunden.

1. Es sollen künftig auf allen Friedhöfen nur noch Grabsteine und Grabein­fas­­sun­­gen zulässig sein, die aus fairem Handel stammen und ohne ausbeu­te­ri­­sche Kinder­ar­­beit herge­­stellt sind.
2. Dem Wunsch vieler Fried­hofs­­nut­­ze­rin­­nen und -nutzer nach größerer Freiheit bei der Grabge­­­stal­tung soll mit der Neufassung Rechnung getragen werden.

In der anschlie­ßen­den ortschafts­rät­li­chen Diskussion wurde die Neufassung frakti­ons­über­grei­­fend begrüßt. Lediglich bei Anträgen für Ausnah­­me­re­­ge­­lun­­gen bei der Grabge­­­stal­tung möchte das Gremium einbezogen werden. Ansonsten fiel die Zustimmung einhellig aus.

TOP 4: Nutzungs­­­kon­­zept Palmbacher Rathaus / Schulhaus; Artikel BNN v. 25.10.2012An­frage der SPD Ortschafts­rats­frak­tion Wetter­s­­bach

Zu dem oben genannten Tages­­ord­­nungs­­­punkt stellte die SPD-Fraktion an die Ortsver­­wal­tung folgende Fragen, die von der Verwaltung wie folgt beant­wor­tet wurden:

Frage 1
Gibt es bereits eine in sich schlüs­si­ge Gesam­t­­kon­­zep­tion für das o.g. Gebäude bzw. wie weit ist diese Planung gediehen? Besteht hier ein Zeitfens­ter?
und Frage 2
Welche Module bzw. welche Nutzungs­mög­lich­kei­ten werden von Seiten der Ortsver­­wal­tung in Erwägung gezogen bezüglich des Rathauses / Schul­hau­­ses Palmbach?

Antwort
Gemäß Beschluss im Ortschafts­rat soll ein Angebot für Jugend­­­li­che in den genannten Räumen entstehen. Für die notwendige Einrich­tung und Ausstat­tung wurden entspre­chende Mittel im Doppel­haus­halt 2013/2014 beantragt. Eine abschlie­ßende Antwort des Stadt­­ju­­gen­d­aus­­schus­­ses über eine mögliche Reali­­sie­rung und damit einher­­ge­hend über Angebots­art und -umfang steht noch aus. Sobald die Rahmen­­be­­din­­gun­­gen feststehen ist der Raumbedarf für ein Jugend­­an­­ge­­bot zu ermitteln. Für die verblei­­ben­­den Räume ist hiernach die Verwen­­dungs­mög­lich­keit zu eruieren und ein weiter­­ge­hen­­des Konzept zu erstellen.

Da das Gebäude noch als Schule gewidmet ist, ist eine Nutzung durch gemein­nüt­zige Träger unter Beachtung des § 51 Schul­­ge­­setz auf der Basis der gesamt­städ­ti­schen Nutzungs­­ord­­nung bereits heute jederzeit möglich. Anfragen gab es bisher noch keine.
Für eine Nutzung zu privaten Veran­­stal­tun­­gen fehlt es an der notwen­­di­­gen Infra­struk­tur im Gebäude. Des Weiteren wären noch die Haftungs­­frage sowie die Konkur­renz­­si­tua­tion zu örtlichen Lokationen zu beachten.

Frage 3
Welche Nutzungen außer der Belegung durch den Gesang­­ver­­ein Harmonie bestehen zurzeit noch?

Antwort
Das Rathaus Palmbach und das angren­­zende Schul­ge­bäu­de wird derzeit neben dem Gesang­­ver­­ein Harmonie Palmbach durch die Vereine DRK Wetter­s­­bach und Pfadfin­­der­­stamm Kondor für Lager­zwe­­cke genutzt. Daneben sind das Archiv der Ortsver­­wal­tung und das Rechnungs­­ar­chiv des Zweck­­ver­­­ban­­des für die Wasser­­ver­­­sor­­gung unter­­ge­­bracht. Bedarf besteht auch als ergän­zen­de Lager­flä­che für die Kinder­ta­­ge­s­stätte Palmbach. Ein Büroraum wird derzeit noch aktiv für Sonder­auf­­ga­­ben genutzt.
Daneben ist ein Klassen­­zim­­mer des Schul­ge­bäu­des Walden­ser­­schule offizi­el­les Wahllokal für den Wahlbezirk 025-01

Frage 4
Gibt es eine Bereit­­schaft anderer Vereine oder Insti­tu­tio­­nen dieses Gebäude in naher Zukunft zu nutzen?

Antwort
Es gab bisher keine Anfragen gemein­nüt­zi­ger Träger auf Nutzung des Gebäudes.

Frage 5
Das Schulhaus / Rathaus wird auch als Reserve­ge­bäu­de vorge­hal­ten, falls ein zusätz­li­cher Beschu­­lungs­­­be­darf durch steigende Schüler­zah­len entsteht.
- Ab welchen Schüler­zah­len / Klassen­­zah­len wird von Seiten des Schul- und Sportamts erwogen, das Schulhaus wieder zu nutzen?
- Sind durch das Neubau­­ge­­biet "Ob den Gärten" die Kinder­­zah­len, vorgelegt in der OR-Sitzung v. 14.02.2012 noch aktuell oder gibt es da Verän­de­run­gen?

Antwort
Die Heinz-Barth-Grund­­schule Wetter­s­­bach ist derzeit in den Klassen­­stu­­fen 1-2 sowie 4 jeweils zweizügig, in Klassen­­stufe 3 dreizügig. Somit werden derzeit insgesamt 9 Klassen mit rund 190 Schüle­rin­nen und Schülern im Schul­ge­bäude in Grünwet­ter­s­­bach beschult.
Die Schüler­zah­len­pro­­gnose bis zum Jahr 2017/18 lässt auch unter Einbe­­zie­hung des Neubau­­ge­­bie­tes in Palmbach mittel­­fris­tig eine Zweizü­gig­keit erwarten.
Ausschließ­lich zum Schuljahr 2015/16 weist die Prognose ggf. drei Klassen in Klassen­­stufe 1 aus. Da bis dahin jedoch die derzei­ti­­gen drei Klassen in Klassen­­stufe 3 die Grund­­schul­­zeit beendet haben, verbliebe es auch im Schuljahr 2015/16 bei insgesamt 9 Klassen.
Die Schüler­zah­len in den einzelnen Klassen­­stu­­fen liegen deutlich unterhalb des Klassen­tei­­lers, so dass der Zuzug einzelner Schüle­rin­nen und Schüler in den nächsten Jahren ohne Bildung einer zusätz­li­chen Klasse möglich wäre.

Der Raumbe­­stand im Schul­ge­bäude Heinz-Barth-Grund­­schu­le weist insgesamt 11 Klassen­räume zuzüglich EDV-Raum, Musikraum mit Erwei­te­rungs­flä­che (Trenn­wand) sowie die für eine Grund­­schule erfor­­der­­li­chen Räume für Rektorat, Sekre­ta­riat, Kollegium und Lehrmittel auf. Dies bedeutet, dass auch insgesamt 11 Klassen im Schul­ge­bäude unter­rich­tet werden können. Erst für eine darüber­hin­aus­­ge­hende Anzahl an Klassen müssten ggf. Überle­­gun­­gen hinsicht­­lich der erneuten Nutzung des Schul­ge­bäu­des in Palmbach erfolgen.


Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.

Quelle: Wettersbacher Anzeiger und www.karlsruhe-wettersbach.de