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Hauptkategorie: 300 Jahre Palmbach 2001 - Historisches Dorffest
Kategorie: Weitere Berichte aus 2001
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Was sonst noch 2001 geschah

Aus der Ortschaftsratssitzung vom 20.09.2001:

 

- Keine Windkraftanlagen in Wettersbach
- Flächennutzungsplan
- Anträge

Der Ortschaftsrat Wettersbach hat in seiner 20. Sitzung am Donnerstag, 20.09.2001 folgendes beraten und beschlossen:

Vor Eintritt in die Ortschaftsratssitzung gedachte der Ortschaftsrat in einer Schweigeminute den zahlreichen Opfern, die in dem wohl beispiellosesten Terrorakt der Geschichte am 11. September 2001 in New York, Washington und Pittsburgh in den Tod gerissen wurden.

 

TOP 1
- Windkraftanlagen in Wettersbach

Das Thema führte in den letzten Tagen und Wochen, begleitet von Medienberichten und Leserbriefen zu zahlreichen Diskussionen. Auslöser hierfür waren sowohl zwei konkrete Bauvoranfragen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet ,,Grünwettersbacher Wald/Hatzengraben", die nach Beratung im Bauausschuss an den Ortschaftsrat zurückgewiesen wurden, sowie ein Antrag im Gemeinderat, der vorsieht, rund um das Funkturmgelände Windkraftanlagen zu errichten.

In der Beschlussvorlage der Verwaltung wird deutlich hervorgehoben, dass es begrüßenswert ist, wenn es gelingt, mit erneuerbaren Energien einen möglichst hohen Prozentsatz des Strombedarfes zu decken. Hierfür gibt es bereits gute Beispiele, wie die Gewinnung von Strom durch Solarenergie, Erdwärme oder eben die besagte Windenergie als alternative Energieform, um Schadstoffemissionen zu reduzieren und die Verminderung anderer Belastungen zu fördern.

Die Erzeugung von Strom durch Windkraft ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten. Bei der Beurteilung des Standortes wurde bewusst auf technische Details oder Fragen nach den Förderungsmöglichkeiten, Kosten, Rentabilität, Infraschall, Vogelschlag oder ähnliches verzichtet. Vielmehr stand der Aspekt des Landschaftsbildes im Vordergrund. Hierbei stützt sich die Beschlussvorlage auf zwei Quellen.

1. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein beschäftigt sich im Regionalplan, der sich derzeit in der Fortschreibung befindet, in einem Teilkapitel ausführlich mit den ,,erneuerbaren Energien". In der Raumnutzungskarte sind neun Vorranggebiete für raumbedeutsame Windkraftanlagen ausgewiesen. Diese Vorranggebiete räumen ausschließlich der Nutzungsart Windenergie den Vorrang ein. Ebenso weist die Raumnutzungskarte sogenannte Ausschlussgebiete aus. Windkraftanlagen sind dort auf Grund des Landschaftsbildes, des Freizeit- und Erholungswertes, auf Grund der kulturhistorischen Bedeutung des Landschaftsabschnittes nicht zulässig. In ein solches ausgewiesenes Ausschlussgebiet fallen auch die beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach.

2. Genauer zu betrachten ist die Landschaftsschutzverordnung ,,Grünwettersbacher Wald/Hatzengraben", die vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe 1997 nach einstimmigem Votum des Ortschaftsrates erlassen wurde. Gemäß dieser Verordnung sind in dem Gebiet alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck erheblich zuwiderlaufen, insbesondere, wenn dadurch das Landschaftsbild nachhaltig geändert, die natürliche Eigenart der Landschaft auf andere Weise beeinträchtigt wird oder der Naturgenuss und der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird. Der Schutzzweck selbst ist weitergehend definiert, das Schutzgebiet insbesondere als Naherholungsgebiet für die stille, nicht organisierte Erholungssuche der Bevölkerung und als Beispiel für die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Kulturlandschaftstyps mit seinen Streuobstwiesen und reizvollen Waldrandsituationen zu erhalten und zu entwickeln.

Diesem Schutzzweck würden die geplanten Windkraftanlagen zuwiderlaufen und die landschaftlich reizvolle Umgebung unangemessen belasten. Die Argumente des Regionalplanes und der Landschaftsschutzverordnung führen aus Sicht der Verwaltung zum Ergebnis, dass das vorgeschlagene Gebiet kein geeigneter Standort für Windkraftanlagen ist.

Ebenfalls berücksichtigt wurde in den Überlegungen die gesetzliche Bestimmung des Baugesetzbuches, die seit 01.01.1997 verbindlich gilt und Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben behandelt, die im Außenbereich generell zulässig sind, sofern keine öffentlichen Belange berührt werden. Auch in diesem Abwägungsprozess kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dem Gebot der größtmöglichen Schonung der Landschaft ist der Vorrang einzuräumen vor dem besonders starken Gewicht, Windkraftanlagen im Außenbereich zu genehmigen. Des Weiteren wird auf die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde verwiesen, die in ihrer Beurteilung zum selben Ergebnis kommt. Abschließend wird in der Beschlussvorlage nochmals deutlich hervorgehoben, dass das Ergebnis der Betrachtung in keinster Weise eine Entscheidung gegen Windkraftanlagen generell ist, sondern eine Entscheidung im Interesse der Allgemeinheit zur Erhaltung der schützenswerten Landschaft in Wettersbach.

In der anschließenden ausführlichen Diskussion im Gremium wurde von allen im Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen deutlich hervorgehoben, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um soviel wie möglich Energie aus den ,,erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen", um damit die Schadstoffemissionen zu reduzieren. Unterschiedlich waren jedoch die Argumente über die Standortfrage, die im Mittelpunkt der Debatte stand. Das Spektrum erreichte von der Zustimmung zur Verwaltungsvorlage bis hin zum Antrag, in der Sitzung keinen Beschluss zu fassen, da es insbesondere bei den technischen Fragen noch einen erheblichen lnformationsbedarf gibt.

Schließlich einigte sich das Gremium über einen zweigeteilten Antrag zu beschließen, mit folgendem Abstimmungsergebnis:

1. Der Ortschaftsrat lehnte die Bauvoranfrage zur Errichtung von Windkraftanlagen im Gewann Rust sowie im Gewann Hardacker mehrheitlich ab.

2. Über die Frage, ob die gesamte Gemarkung Wettersbach generell von der Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen werden soll, wie es die Raumnutzungskarte des Regional-verbandes vorsieht, soll erst entschieden werden, wenn die noch offenen Fragen zur komplexen Thematik Windenergie von entsprechenden Experten in einer der nächsten Sitzungen geklärt sind. Auch dieser Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

 

TOP 2
- Beratung über den Flächennutzungsplan 2010 für den Bereich Wettersbach

Der Inhalt des Flächennutzungsplanentwurfes 2010 stimmt mit den Plänen überein, die dem Bauausschuss / Ortschaftsrat bereits in verschiedenen Sitzungen vorgelegt wurden. Nach wie vor sind jedoch auch die Gewerbegebiete auf Gemarkung Karlsbad unmittelbar angrenzend an die Gemarkung Palmbach im neuen Planentwurf enthalten. Seitens der Ortsverwaltung wurde in mehreren Stellungnahmen gegenüber dem Stadtplanungsamt und dem Bürgermeisteramt darauf hingewiesen, als Träger öffentlicher Belange die Interessen des Ortschaftsrates und der Ortsverwaltung zu vertreten und sich gegen die Ausweisung dieser Gebiete in unmittelbarer Nähe der geplanten Wohnbebauung ,,Ob den Gärten/Neufeld" auszusprechen. Diesem Wunsche entsprechend wurde die Stellungnahme seitens der Stadt Karlsruhe so auch abgegeben. Eine Entscheidung hierüber hat die Verbandsversammlung nach der Auslegungsfrist und Eingang aller Bedenken und Anregungen zu treffen.

In der anschließenden Diskussion war sich das Gremium einig, den früheren Beschluss nochmals zu bekräftigen und die Ausweisung von Gewerbegebieten auf Karlsbader Gemarkung abzulehnen.

Einstimmig fiel danach der Beschluss aus, dem Entwurf des Flächennutzungsplanes 2010 für den Bereich Wettersbach zuzustimmen. Die Ausweisung von Gewerbegebieten unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zum Stadtteil Palmbach wurde einstimmig abgelehnt.

zum Flächennutzungsplan zum Landschaftsplan Karlsruhe - Wettersbach

TOP 3
- Bürgersaal Rathaus Grünwettersbach

Antrag der CDU/FWV-Ortschaftsratsfraktion

Der Antrag sieht vor, im Bürgersaal des Rathauses Grünwettersbach auch das alte Palmbacher Ortswappen und eine Fotogalerie der Palmbacher Bürgermeister aufzuhängen. Begründet wurde der Antrag damit, dass der Bürgersaal des Rathauses Grünwettersbach seit langen Jahren der offizielle Sitzungsraum des Ortschaftsrates Wettersbach ist. Er ist somit der Bürgersaal für die beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach.

Es soll daher neben dem alten Grünwettersbacher Ortswappen auch das Wappen der ehemaligen Gemeinde Palmbach im Sitzungssaal aufgehängt werden. Das Palmbacher Jubiläumsjahr möge ferner dazu genutzt werden, auch eine Fotogalerie der ehemaligen Palmbacher Bürgermeister zusammen zu stellen und im Rathaus Grünwettersbach auszustellen. Damit wäre auch nach außen ein gemeinsamer Bürgersaal der beiden Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach dokumentiert.

Nach kurzer Diskussion und unter der Bedingung, das Palmbacher Ortswappen auch im Bürgersaal des Rathauses Palmbach beizubehalten, wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, den Antrag umzusetzen.

(Originaltext aus Wettersbacher Anzeiger Nr. 39 vom 27.09.2001)