Ortsverwaltung   WettersbachBeratungen und Beschlüsse des Ortschaftsrates Wettersbach

Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 20.04.2010 folgendes beraten und beschlossen:

TOP 1       Kriminalstatistik 2009 des Polizeireviers Durlach für die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach

TOP 2       Schulentwicklung in Wettersbach

TOP 3       Google Street View, Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

TOP 4       Stadtteilentwicklungsplan für Wettersbach, Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

 

 



TOP 1       Kriminalstatistik 2009 des Polizeireviers Durlach für die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach

In seinem Bericht zur Kriminalstatistik spricht der Leiter des Polizeireviers Durlach, Polizeirat Martin Plate, von einem insgesamt positiven Ergebnis. So ist im Bereich des Polizeipostens Wettersbach ein Rückgang der Straftaten von 235 auf 217 oder 7,7 % zu verzeichnen. Hiervon fielen im Berichtsjahr 2009, 70 Straftaten auf den Stadtteil Grünwettersbach und 32 auf Palmbach. Bei der Analyse der einzelnen Delikte zeigte sich eine durchgängige Rückläufigkeit sowohl bei den Körperverletzungen, beim schweren und einfachen Diebstahl bis hin zu Betrugsdelikten. Lediglich im Bereich Sachbeschädigungen war ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Nahezu keine Rolle spielten im "Bergdorfbereich" die Rauschgiftdelikte. Insgesamt wird die Sicherheitslage als äußerst positiv eingeschätzt.

Auf Nachfragen aus der Mitte des Ortschaftsrates wird erläutert, dass die Verkehrs- und die Staatsschutzdelikte in dieser Statistik nicht erfasst sind. Eine Zunahme ist ebenfalls feststellbar, bei den Internetstraftaten. Bedauerlicherweise ist auch eine zunehmende Respektlosigkeit vor allem bei der jüngeren Generation erkennbar. Ein gefühlter Unsicherheitsschwerpunkt an der Umsteigestelle Zündhütle kann seitens des Polizeireviers nicht bestätigt werden.
Der Ortschaftsrat nimmt die Kriminalstatistik 2009 zustimmend zur Kenntnis.

TOP 2       Schulentwicklung in Wettersbach
In ihrem Bericht zur Wettersbacher Schulentwicklung, stellt die Ortsverwaltung bedauerlicherweise fest, dass die geplante Kooperation zwischen der Heinz-Barth-Schule und der Oberwaldschule Durlach Aue für die neue Werkrealschule äußerst gefährdet ist, weil nach den vorliegenden Anmeldungen keine durchgängige Zweizügigkeit erreicht wird. Bedingt durch diese neue Situation und die Anmeldezahlen im Grundschulbereich, können im Stadtteil Grünwettersbach beide neuen ersten Grundschulklassen am Standtort "Esslinger Straße" untergebracht werden. Die dann noch verbleibende Klasse am Standort "Zur Dorfwies" kann ebenfalls in die "Esslinger Straße" integriert werden. Somit wird der Standort "Zur Dorfwies" ab dem kommenden Schuljahr 2010/2011 entbehrlich. Hinsichtlich einer künftigen Nutzung des Gebäudes "Zur Dorfwies" laufen derzeit Überlegen, die Räumlichkeiten für die frühkindliche Betreuung umzugestalten.
Aus der Mitte des Ortschaftsrates wird diese Entwicklung sehr bedauert. Umso stärker sei deshalb jetzt der Blick in die Zukunft zu richten und das Thema "Ganztagesschule" voranzutreiben. Hierzu werden seitens der Verwaltung nochmals die Voraussetzungen erläutert. Neben der Zustimmung der schulischen Gremien sind vor allem eine verbindliche Anzahl von Anmeldungen und ein abgestimmtes Konzept erforderlich. Konsens im Ortschaftsrat war, dass ein solches Konzept möglichst schnell von der Schulleitung der Heinz-Barth-Schule erarbeitet wird. Dem weiteren Vorgehen wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3       Google Street View, Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Die Ortsverwaltung Wettersbach wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Karlsruhe die Bevölkerung über die Bildaktion von Google Street View zu informieren, da die Antragsteller erhebliche rechtliche Bedenken haben und der Widerstand über das Projekt aus der Bevölkerung zunimmt. In der Antwort zum Antrag geht die Verwaltung detailliert auf die rechtliche Situation ein.
Gegen die Abbildung von Gebäuden, Grundstücken und Kfz sowie von anderen Gegenständen im Rahmen des Straßenpanoramas (sog. Panoramafreiheit, § 59 UrhG) bestehen datenschutzrechtlich keine durchgreifenden Bedenken. Zwar können Bilder von Sachen personenbezogene Daten darstellen. Die Fertigung von Abbildungen öffentlicher Straßenansichten ist aber nach Maßgabe der gesetzlich erforderlichen Abwägungsentscheidungen im Lichte der grundrechtlich garantierten Informationsfreiheit grundsätzlich zulässig.
Beiläufig können auch Personen oder Gegenstände, die Rückschlüsse auf Personen ermöglichen (z.B. Kfz-Kennzeichen) fotografiert werden (§ 23 KunstUrhG). Es besteht in diesem Fall aber ein Anspruch auf Unkenntlichmachung, so dass dieser Rückschluss auf Personen nicht mehr möglich ist. Betroffene können zur Geltendmachung ihrer Rechte ein Widerspruchsrecht gegen die Erhebung und Nutzung ihrer Daten ausüben.
Eine kommunale Interventionsmöglichkeit besteht nicht. Ein rechtliches Vorgehen seitens der Stadt gegen die Aktivitäten von Google Street View wäre höchst risikobehaftet und mit wenig bzw. keiner Aussicht auf Erfolg verbunden.
Andere Städte haben versucht, über entsprechende Änderungen bzw. Ergänzungen der Sondernutzungssatzung ihrer Gemeinde Sondernutzungsgebühren durchzusetzen oder eine entsprechende Nutzung des Straßenraums zu untersagen. Dieser Ansatz war ebenfalls wenig aussichtsreich.
Das Unternehmen Google hat zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigten, indem Bilder unkenntlich gemacht werden. Der Widerspruch ist jederzeit möglich, auch nach bereits erfolgter Veröffentlichung.
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Weiterführende Informationen sind zu erhalten unter http://maps.google.de/help/maps/streetview/faq.html
Informationsseite von Google zum Dienst Street View. Enthält auch Informationen zum Widerspruchsverfahren und den beabsichtigten Kamerafahrten. http://www.bmelv.de/cln_181/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html
Informationen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu Google Street View. Dort auch Musterwidersprüche zum Download http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-view-zusage.html
Zusagen von Google zum Internetdienst Google Street View, verabredet mit dem Datenschutzbeauftragten der Freien Hansestadt Hamburg
Der Ortschaftsrat nimmt die Antwort zustimmend zur Kenntnis.


TOP 4       Stadtteilentwicklungsplan für Wettersbach, Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Der Antrag sieht vor, einen nachhaltigen Stadtteilentwicklungsplan für Wettersbach aufzustellen, der darüber hinaus die stadtplanerischen Entwicklungen aller anderen Höhenstadtteile zum integrativen Bestandteil hat. Ziel eines solchen Planes soll die Erhaltung der bestehenden Ortscharaktere sein, verbunden mit einer behutsamen Weiterentwicklung der Höhenstadtteile. Als wichtige Eckpunkte sollen der Planung zu Grunde gelegt werden:
1. Behutsame Weiterentwicklung unserer Stadtteile auf Basis des heutigen Ortscharakters.
2. Entwicklung und Erneuerung der alten Ortskerne.
3. Prüfung von baulichen Arrondierungen unter Berücksichtigung von städtischen und privaten Grundstücken. Hierbei soll dem Privateigentum der Bürger zur Schaffung von Wohnraum für die heutigen und zukünftigen Familiengenerationen Vorrang gegeben werden.
4. Förderung von ortsverträglichen Arbeitsmöglichkeiten für Handwerk, Industrie und Dienstleistungen.
5. Bedarfsorientierte Weiterentwicklung heutiger Infrastruktureinrichtungen:
6. Erhalt und bedarfsgerechter Ausbau der örtlichen Sportstätten
7. Reduzierung der Verkehrs- und Lärmbelästigung durch den Durchgangsverkehr
8. Ausbau der Fahrradwege und Anbindung an die Kernstadt
9. Erhalt unserer Naturlandschaft, auch als Naherholungsgebiet
10.Ausbau der Identität und Rolle von Wettersbach auf die Gesamtstadt Karlsruhe, sowie auf den Bereich der Höhenstadtteile.
In der anschließenden Diskussion hat man sich im Gremium einstimmig darauf geeinigt, dieses komplexe Thema zunächst in einer kleineren Runde zwischen Ortsverwaltung und den Fraktionsvorsitzenden der im Ortschaftsrat vertretenen Fraktionen, vertiefender auszuarbeiten und das entsprechende weitere Vorgehen zu erörtern.


Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.


Quelle: Dieser Bericht wurde entnommen aus dem Wettersbacher Anzeiger vom 06.05.2010, bzw. www.gruenwettersbach.de