TOP 1 Sanierung Vierordtstraße im Stadtteil Palmbach, Ablaufplanung
Für die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten in der Vierordtstraße im Stadtteil Palmbach ist die Ausschreibung zwischenzeitlich erfolgt. Die Ausführungsarbeiten sind im Zeitraum zwischen dem 04.07.2011 und 05.08.2011 geplant und werden mit einem Kostenrahmen von ca. 166.000,00 € veranschlagt. Der Ortschaftsrat, dem die Detailplanung vorgestellt wurde, hat sich einstimmig für die Erneuerung der Vierordtstraße ausgesprochen.
TOP 2 Verschmutzung durch Unrat im Bereich Rudolf-Link-Straße,
Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Gegenstand des Antrages ist eine erhebliche Verschmutzung rund um die Rudolf-Link-Straße im Gewerbegebiet "Im Winterrot". Eine Ursache wird vor allem in der Nutzung der Erschließungsstraße als Parkfläche für den Schwerlastverkehr unmittelbar in Autobahnnähe gesehen. Eine Verbesserung der Situation ist dringend anzustreben. Seitens der Verwaltung wurden mehrere Möglichkeiten erörtert und geprüft, wobei es leider kein Patentrezept gibt. So ist ein Parkverbot für Lkw, auch zeitlich begrenzt auf Nachtstunden aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Eine maschinelle Reinigung durch das Amt für Abfallwirtschaft ist wenig Erfolg versprechend, da die Verunreinigungen häufig nur manuell zu entfernen sind. Die Ortsverwaltung sagt jedoch zu, mit den Mitarbeitern des örtlichen Bauhofes für eine Verbesserung der Situation zu sorgen.
TOP 3 Ampelregelung in den Ortsteilen Palmbach und Grünwettersbach,
Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Von der antragstellenden Fraktion wird eine Erläuterung der Ampelumstellung im Bereich der L623 gefordert. Ebenfall soll die neue Regelung rückgängig gemacht werden. Begründet wird der Antrag mit der Unsicherheit im Verkehrsverhalten vor allem bei Kindern und älteren Mitbürgern. In der Diskussion im Ortschaftsrat wurde nach dem fehlenden Sicherheitsaspekt insbesondere auch die mangelnde Informationspolitik des zuständigen Fachamtes kritisiert. Diese neuen so genannten dunkel/dunkel Anlagen wurden nach Aussage der Verwaltung vom Ordnungs- und Bürgeramt in Abstimmung mit dem Tiefbauamt und der Polizei an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet installiert. Die Funktionsweise wird deshalb nochmals detailliert erläutert.
Die "neue"Dunkel/Dunkel-Fußgängerlichtsignalanlage
Warum sind die Fußgängersignale immer dunkel?
Im Gegensatz zu den Signalanlagen an Fußgängerfurten, bei denen im Regelfall das Fußgängersignal in Grundstellung auf Rot steht, wird bei Dunkel/Dunkel-Anlagen im Grundzustand weder für den Kfz-Verkehr, noch für den Fußgängerverkehr ein Signal gezeigt. Alle Signale sind dunkel, weshalb die Fachsprache diese Signalisierungsvariante als "Dunkel/Dunkel-Anlage" kennt. Das Ziel dieser Steuerungsvariante ist die Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten (§49 StVO Abs.3 Nr.2) durch die Querung der Straße bei rotem Fußgängersignal. In der Folge soll dadurch die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer erhöht werden und gleichzeitig die Akzeptanz der Signalanlage steigen. Ein gewünschter Nebeneffekt ist die Reduzierung der sogenannten Fehlanforderungen durch Fußgänger, die den Anforderungstaster betätigen, dann aber das Grün nicht abwarten und bei Rot queren.
Wie verhält man sich an Dunkel/Dunkel-Anlagen?
Die Funktionsweise der Dunkel/Dunkel-Anlagen ist vergleichbar mit den herkömmlichen Dunkel/Rot-Anlagen. Jedoch ist die Anforderung an der Lichtsignalanlage nur nötig, wenn sich die Fußgänger unsicher fühlen. Die Fußgänger drücken auf den Anforderungstaster und erhalten nach Ablauf der Gelbzeit des Kfz-Verkehrs das grüne Signal. Die Wartezeit beträgt im Regelfall etwa sieben Sekunden. Die Grünphase des Fußgängersignals bemisst sich nach der Querungslänge, beträgt stadtweit jedoch mindestens sieben Sekunden. Anschließend wechselt dasFußgängersignal auf Rot, um den Fußgängern die Räumzeit anzuzeigen. Sie bemisst sich ebenfalls nach der Querungslänge der Straße und einer Räumgeschwindigkeit, die stadtweit mit 1,2m/s festgelegt ist.
Woran erkennt man nun, ob die Fußgängersignalanlage überhaupt funktioniert?
Dunkel/Dunkel-Anlagen sind immer in Betrieb. Als Hinweis ist - sofern die Dunkel/Dunkel-Anlage nicht in eine Kreuzungsanlage integriert ist - ein Hinweisschild mit dem Schriftzug "bei Bedarf Grün anfordern" unter den Fußgängersignalgebern montiert (siehe Bild). Nach Drücken des Anforderungstasters leuchten die Lämpchen imTaster auf. Nur wenn dies nicht passiert, ist von einem Defekt der Signalanlage auszugehen. Dann ist möglichst umgehend das Tiefbauamt Karlsruhe zu verständigen (e-Mail: verkehrstechniDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: 0721/133-6628).
Vom Gremium wird trotzdem weitergehender Handlungsbedarf gesehen. Die Wartezeit nach der Anforderung des Signals von in der Regel sieben Sekunden sei zu lang. Dies führe vor allem bei Kleinkindern zu einer absoluten Verunsicherung. Die Ampelanlagen müssen deshalb neu programmiert werden, so dass nach Drücken des Anforderungstasters nicht nur das Lämpchen im Taster aufleuchtet, sondern sofort auch Rotsignal in der Ampelanlage selbst erleuchtet, so die einstimmige Forderung im Ortschaftsrat
TOP 4 Straßensanierung Bereich Donaulandstraße,
Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Im Antrag wird eine umfassende Information der Anwohner in der Donaulandstraße über den Terminablauf der dortigen Sanierungsarbeiten gefordert. Nachdem die Bauarbeiten Ende April hätten beginnen sollen sind nun entsprechende Vorabinformationen notwendig, damit auch private Planungen und Dispositionen vorgenommen werden können, heißt es in der Begründung.
Nach den massiven Schwierigkeiten mit dem Leitungsbestand in der Egerlandstraße, wurde gemeinsam mit den Leitungsträgern beschlossen, die Leitungen in der Donaulandstraße in Teilbereichen vor Beginn der Straßenbauarbeiten zu verlegen, so die Antwort der Verwaltung. Außerdem gab es rechtliche Unklarheiten bezüglich einiger angrenzender Stützmauern in Privatbesitz. Durch diese Umstände war es nicht möglich, den für Ende April vorgesehenen Baubeginn einzuhalten. Nach aktueller Zeitplanung beginnen die Bauarbeiten voraussichtlich am 11.07.11 und werden bis Ende November diesen Jahres fertig gestellt. Diese Information wird allen Anliegern nach Auftragsvergabe (ca. 2-3 Wochen vor Baubeginn) per Posteinwurf bekannt gegeben.
TOP 5 Umgestaltung Lindenplatz in Grünwettersbach,
Antrag der CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Mit der Umgestaltung und möglichen weiteren Nutzungen beschäftigt sich der Antrag. Da er seine eigentliche Platzfunktion zum Verweilen und als Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger nicht erfüllt und vielmehr nur als beengter Parkplatz für Pkws genutzt wird, sieht der Vorschlag die Entfernung der Sandstein-Poller vor sowie die Schaffung von Quer-Parkplätzen unter Beibehaltung der Sitzmöglichkeiten im vorderen und hintern Platzbereich. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geprüft werden, die Platzflächen an bestimmten Wochentagen mit Marktständen zu bestücken. In der Diskussion kam der Ortschaftsrat zum Ergebnis, dass eine Umgestaltung des Lindenplatzes wünschenswert ist und hat die Verwaltung beauftragt, die Parkfläche neu zu überplanen. Für eine Marktbestückung sieht das Fachamt aufgrund der Lage wenig Chancen. Deshalb wird man sich über eine alternative Nutzung entsprechend der vorgelegten Planungsvarianten weitergehende Gedanken machen.
TOP 6 Böschung Bereich Egerlandstraße 23-25,
Anfrage der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Die SPD-Fraktion hat an die Ortsverwaltung folgende Fragen:
Warum wurde im Rahmen der Straßensanierungsmaßnahmen der Egerlandstraße die Böschung in Höhe der oben genannten Anwesen nicht abgestützt?
Sieht die Verwaltung nicht die Gefahr, dass bei Starkregen es zu Bodenerosionen und damit zu Abschwemmungen der Böschung kommen kann?
Stellen die offen gelegten Hydranten, falls das Gelände abgeschwemmt wird, nicht eine zusätzliche Gefahrenquelle dar bzw. können durch die Offenlegung selbst beschädigt werden?
Ist die Verwaltung mit der SPD-Fraktion nicht auch der Auffassung, dass nach den Sanierungsarbeiten, die im Übrigen der Ortsverschönerung dienen, dieser genannte Straßenabschnitt sehr vom sonstigen Straßenbild absticht?
Die Verwaltung beantwortete die Fragen wie folgt:
Die Böschung ist seit über 50 Jahren Bestandteil des Straßenbildes der Egerlandstraße. Die Böschung ist bewachsen, Abschwemmungen sind weder zu befürchten noch bisher bekannt geworden. Ein Abfangen der Böschung ist daher nicht erforderlich.
Sollte dennoch eine Abfangung der Böschung durch Winkelmauerscheiben o.ä. am Böschungsfuß erwünscht sein, müssten die Versorgungsleitungen überbaut werden. Die Schieber wären dann nicht mehr zugänglich. Eine Abfangung der Böschung an der Grundstücksgrenze führt zu sehr hohen Kosten, denen nur der, sicher nicht unstrittige, Vorteil der Ortsverschönerung durch Abtragen einer Böschung und Errichten einer Stützmauer an ihrer Stelle entgegensteht.
Im Verlauf der Egerland- und der Donaulandstraße gibt es mehrere Abschnitte, in denen das angrenzende Grundstück durch eine Böschung von der Straße getrennt ist. Das Abfangen des oberliegenden Grundstücks gegen Abrutschung ist im Übrigen Sache des Oberliegers, also des Grundstückseigentümers.
Die zugehörigen Ratsdokumente können unter Ratsdokumente Ortschaftsrat Wettersbach im pdf-Format eingesehen werden.
Quelle: Wettersbacher Anzeiger und
www.karlsruhe-wettersbach.de